Das reicht für die fristlose Kündigung

Wann ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar

Wer bist du? Halt die Fresse!

Bedrohung und Beleidigung des Vermieters rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Eine vorherige Abmahnung des Mieters ist nicht erforderlich, wenn durch dessen Handlung das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien zerstört worden ist.
Zum Urteil

Kischkel Immobilien Hausverwaltung – Ihr Verwalter mit Plan

DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner