Bieterverfahren oder was …?

Ist das ein Bieterverfahren oder wird hier verhandelt?

Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen einem „Bieterverfahren“ und dem „Verhandeln“.

Die meisten Kaufinteressenten verstehen aber das Bieterverfahren als eine Art der Versteigerung, bei dem der Angebotspreis lediglich als „Startpreis gesehen wird. Also, der Preis soll steigen.

Verhandeln sieht der überwiegende Teil der Kaufinteressenten als eine Möglichkeit zur Minderung des Angebotspreises an. Aber wer sagt denn, dass beim Verhandeln der Preis nur in eine Richtung gehen kann?

Wir sehen das hier anders! Nur bei einem Angebotspreis, der allen Beteiligten als fairer und akzeptabler Preis erscheint, ist auch ein Verhandeln „nach oben“ möglich.

Kischkel Immobilien hebt sich hier von den meisten Immobilienmaklern ab, in dem hier nicht nach dem Motto, „runter gehandelt werden kann ja immer, und vielleicht kauft ja jemand diese Immobilie zum Angebotspreis“ gearbeitet wird. Wir verfassen gemeinsam mit dem Eigentümer, unserem Auftraggeber, ein anschauliches und interessantes Angebot zu fairen Preisen ohne Käuferprovision. Das versetzt viele Interessenten in die Lage, auch mal über den Angebotspreis ein Kaufangebot abzugeben.

Es kommt aber immer mal wieder vor, dass Interessenten unsere Angebotspreise unterbieten und dann enttäuscht sind, dass Ihr Kaufangebot nicht den Zuschlag erhalten hat. Aber das zeigt doch nur, dass ein anderer Interessent ein größeres Wertempfinden hatte und dies auch in seinem Kaufangebot zum Ausdruck gebracht hat!

Wir erwarten von einem Kaufinteressenten, der die besichtigte Immobilie erwerben möchte, ein Kaufangebot. Ansonsten können wir ja nicht erkennen, dass er kaufen möchte. Dieses Kaufangebot gibt er uns geschlossen ab, ohne dass andere Kaufinteressenten von der Höhe des Kaufangebotes erfahren. Die Entscheidung unseres Auftraggebers, welches Kaufangebot er annehmen will, richtet sich ausschließlich nach dem Höchstgebot. Wen wundert es?

Es wird allen Kaufinteressenten garantiert, dass die Immobilie zum Angebotspreis erworben werden kann, sollten keine anderslautenden, höheren Angebote eingehen. Genau SO garantieren wir dem Interessenten auch, dass vor dem „Stichtag“ zur Abgabe des Angebotes die Immobilie nicht anderweitig „vergeben“ wird. Das empfinden wir als eine faire und auch die einzige Möglichkeit, die angebotenen Immobilien für sämtliche Interessenten, die an dem einen Besichtigungstag teilgenommen haben, zum Kauf zur Verfügung zu stellen.

Als Immobilienmakler sind wir unserem Auftraggeber verpflichtet, den bestmöglichen Preis zu erzielen, was Sie sicher nachvollziehen können.

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