Bieterverfahren
Schnell – einfach – effizient: Das Bieterverfahren per Mindestgebot oder Wunschpreis
Zuerst einmal vorweg: Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung – hat aber vom Grundprinzip her Ähnlichkeit damit. Kaufinteressenten haben im Bieterverfahren die Möglichkeit, in einer festgelegten Frist ein Angebot für eine Immobilie abzugeben. Diese Frist endet bei uns sieben Tage nach Besichtigung der Immobilie. Das Gebot ist nicht bindend, sollte aber natürlich Ihr ernstes Kaufinteresse widerspiegeln.
Um Kaufinteressenten einen genaueren Rahmen zu nennen, in dem sich der Kaufpreis der Immobilie bewegen könnte, arbeiten wir bei Kischkel Immobilien mit zwei verschiedenen Bieterverfahren: Dem Mindestpreis und dem Wunschpreis.
Hier fängt das Bieten an: Das Mindestpreisverfahren
Wird unser Bieterverfahren im Mindestpreis eröffnet, geben wir Ihnen die Höhe des Mindestgebotes an, das für eine Berücksichtigung beim Eigentümer mindestens erreicht sein muss. Nach Abgabe aller Gebote informieren wir Sie, ob Sie der Höchstbietende sind oder nicht. Im Anschluss können Sie Ihr Angebot noch einmalig nachbessern. Danach bekommt der Eigentümer alle Angebote vorgelegt, bei denen keine Annahmepflicht des Eigentümers besteht. Danach kann er ein Verkaufsangebot an einen der Bietenden machen. Im Anschluss wird der Bieter informiert und es kommt zu einer verbindlichen Reservierung der Immobilie.
Das wünscht sich der Eigentümer: Das Wunschpreisverfahren
Beim Wunschpreisverfahren gibt uns der Eigentümer den Preis vor, den er gerne für seine Immobilie erzielen würde. Auch das soll Kaufinteressenten einen besseren Überblick über die Kaufpreiseinschätzung und ihr eigenes Angebot geben. Nach der Abgabe des Angebotes verläuft das Bieterverfahren genauso wie beim Mindestpreisverfahren.
Bieterverfahren in Planung!
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